Meldebescheinigung (erweitert)
Meldebescheinigung (erweitert)
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Erweiterte Meldebescheinigung:
Bei der erweiterten Meldebescheinigung können Sie zusätzlich einzelne Daten (zu Ihrer Person als Antragssteller) jeweils an- bzw. abwählen.
- Staatsangehörigkeit(en)
- Geschlecht
- Religion
- frühere Anschriften
- akuteller Personalausweis bzw. Reisepass mit Seriennummer
- Familienstand
- Einzugs- und Auszugsdaten sowie Statuswechseldaten von Nebenwohnungen
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält eine Anlage, so dass diese auch im Ausland als internationale Bescheinigung verwendet werden kann.
Die Meldebescheinigung wird postalisch zugesandt. Die Bearbeitung dauert ca. 3-4 Tage.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung
Anlage 1 zur § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal