Steueridentifikationsnummer - Mitteilung über erfolgte Erteilung
Steueridentifikationsnummer - Mitteilung über erfolgte Erteilung
Leistungsbeschreibung
Falls Ihnen die durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilte Steueridentifikationsnummer nicht mehr vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, sich diese durch die Meldebehörde der Gemeinde Ostrhauderfehn schriftlich mitteilen zu lassen.
Hierfür nutzen Sie bitte diesen Online-Antrag.
Eine Erstbeantragung ist nur beim Bundeszentralamt für Steuern möglich!
An wen muss ich mich wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeinde Ostrhauderfehn.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Anträge / Formulare
Bitte nutzen Sie das Online-Formular.
Was sollte ich noch wissen?
Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.