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Steueridentifikationsnummer - Mitteilung über erfolgte Erteilung


Leistungsbeschreibung

Falls Ihnen die durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilte Steueridentifikationsnummer nicht mehr vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, sich diese durch die Meldebehörde der Gemeinde Ostrhauderfehn schriftlich mitteilen zu lassen.
Hierfür nutzen Sie bitte diesen Online-Antrag.

Eine Erstbeantragung ist nur beim Bundeszentralamt für Steuern möglich!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeinde Ostrhauderfehn.

Es fallen keine Kosten an.

Bitte nutzen Sie das Online-Formular.

Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.