Umzug minderjährige Kinder - Einverständniserklärung
Umzug minderjährige Kinder - Einverständniserklärung
Leistungsbeschreibung
Es ist eine Erklärung vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Zuständige Stelle
Gemeinde Ostrhauderfehn, Bürgerbüro
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung
- Ausweis der meldenden Person zur Identifikationsfeststellung
- Ausweis des umzumeldenden Kindes, falls vorhanden
- Geburtsurkunde des umzumeldenden Kindes
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bzw. Auszug bei der Meldebehörde anzumelden.
Rechtsgrundlage
§§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Hinweise / Besonderheiten
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte
folgende Unterlagen zur Anmeldung der neuen Wohnung mit:
- Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
- Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/ Lebensmittelpunkt des Kindes