Erlaubnis zum Aufstellen oder Anbringen von Hinweis- oder Werbeanlagen
Erlaubnis zum Aufstellen oder Anbringen von Hinweis- oder Werbeanlagen
Leistungsbeschreibung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen oder Anbringen von Hinweis- oder Werbeanlagen in der Gemeinde Ostrhauderfehn.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Gemeinde oder Stadt in der die Werbeanlage angebracht bzw. aufgestellt werden soll.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Der Antrag wird, soweit er vollständig gestellt wurde, zeitnah nach Einreichung bearbeitet.