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Erlaubnis zum Aufstellen oder Anbringen von Hinweis- oder Werbeanlagen


Leistungsbeschreibung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen oder Anbringen von Hinweis- oder Werbeanlagen in der Gemeinde Ostrhauderfehn.

Zuständig ist die Gemeinde oder Stadt in der die Werbeanlage angebracht bzw. aufgestellt werden soll.

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Der Antrag wird, soweit er vollständig gestellt wurde, zeitnah nach Einreichung bearbeitet.