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Fischereierlaubnisschein - Ausstellung


Leistungsbeschreibung

Um dem Fischfang nachzugehen muss eine rechtliche Voraussetzung erfüllt sein. Wenn der/die  Angler*in nicht selbst Eigentümer*in eines Fischereirechtes oder Fischereipächter*in ist, benötigt man für das Gewässer einen Fischereierlaubnisschein.

Zuständig ist die Behörde in der sich das Gewässer befindet.

Für die Ausstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Fischerprüfungszeugnis oder gültiger Fischereischein
  • Personalausweis

Ausstellung Fischereierlaubnisschein Gebühr 15,00 €

Der Fischereierlaubnisschein ist bis zum 31.12 des Folgejahres gültig.

Der Fischereierlaubnisschein kann in der Regel, bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen, ausgestellt werden.

Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Der Fischereierlaubnisschein kann für die Fischerei in den Gewässern bzw. Gewässerstrecken an folgenden Straßen der Gemeinde Ostrhauderfehn ausgestellt werden:

  • Schifferstraße
  • 1. Südwieke
  • Untenende bis zur Schleuse
  • Holterfehner Straße
  • Schulstraße
  •  Ahornstraße
  • Tannenstraße
  • Nordstraße

Einen Fischereierlaubnisschein kann ein Ostrhauderfehner mit Fischereiprüfung, Touristen mit Fischereiprüfung oder Personen, die im Fischereiverein Rhauderfehn sind (Nachweis der Mitgliedschaft), erhalten.