Fischereierlaubnisschein - Ausstellung
Fischereierlaubnisschein - Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Um dem Fischfang nachzugehen muss eine rechtliche Voraussetzung erfüllt sein. Wenn der/die Angler*in nicht selbst Eigentümer*in eines Fischereirechtes oder Fischereipächter*in ist, benötigt man für das Gewässer einen Fischereierlaubnisschein.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Behörde in der sich das Gewässer befindet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Ausstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Fischerprüfungszeugnis oder gültiger Fischereischein
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung Fischereierlaubnisschein Gebühr 15,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Fischereierlaubnisschein ist bis zum 31.12 des Folgejahres gültig.
Bearbeitungsdauer
Der Fischereierlaubnisschein kann in der Regel, bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen, ausgestellt werden.
Anträge / Formulare
Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Der Fischereierlaubnisschein kann für die Fischerei in den Gewässern bzw. Gewässerstrecken an folgenden Straßen der Gemeinde Ostrhauderfehn ausgestellt werden:
- Schifferstraße
- 1. Südwieke
- Untenende bis zur Schleuse
- Holterfehner Straße
- Schulstraße
- Ahornstraße
- Tannenstraße
- Nordstraße
Einen Fischereierlaubnisschein kann ein Ostrhauderfehner mit Fischereiprüfung, Touristen mit Fischereiprüfung oder Personen, die im Fischereiverein Rhauderfehn sind (Nachweis der Mitgliedschaft), erhalten.