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Zuschuss für die geleistete Jugendarbeit in den Vereinen - Einreichen der Liste online


Leistungsbeschreibung

Die Gemeinde Ostrhauderfehn gewährt den Vereinen mit Sitz in Ostrhauderfehn jährlich einen Zuschuss für die Jugendarbeit in Höhe von 10,00 € je jugendlichem Vereinsmitglied mit Wohnsitz in Ostrhauderfehn. Vereine die ihren Sitz nicht in Ostrhauderfehn haben, deren Tätigkeit sich jedoch auf das Gebiet der Gemeinde Ostrhauderfehn erstreckt und deren Angebot nicht von Ostrhauderfehner Vereinen abgedeckt wird, erhalten diesen Zuschuss für Jugendliche mit Wohnsitz in Ostrhauderfehn ebenfalls, wenn mindestens fünf Jugendliche aus Ostrhauderfehn dort Mitglied sind.

Die jugendlichen Vereinsmitglieder werden von der Gemeinde Ostrhauderfehn unter Fristsetzung bei den Vereinen abgefragt. Nicht oder nicht fristgerecht bei der Gemeinde eingegangene Rückmeldungen führen zu einem Verlust des Zuschusses. Eine Streichung von Vereinen aus der Liste oder eine Erweiterung der Liste erfolgt durch Beschluss des Verwaltungsausschusses.

Wenden Sie sich bitte an das Hauptamt der Gemeinde Ostrhauderfehn.

Es fallen keine Gebühren an.

Nach dem Abgabetermin erhalten Sie zeitnah unaufgefordert eine Nachricht über die Auszahlung.

Für die Einrichung der Liste nutzen Sie bitte das oben rechts angegebene Formular.

Bei der Gewährung von Zuschüssen nach diesen Richtlinien handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde Ostrhauderfehn. Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch.

Zuschüsse können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden.

Nicht oder nicht fristgerecht bei der Gemeinde eingegangene Rückmeldungen führen zu einem Verlust des Zuschusses.