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Osterfeuer - Anmeldung


Leistungsbeschreibung

Das Abbrennen eines Ostefeuers ist anzuzeigen. Die Anzeige des Osterfeuers ist spätestens zwei Wochen vor Karfreitag bei der Gemeinde Ostrhauderfehn vorzunehmen.
Osterfeuer dürfen in der Zeit von Ostersamstag bis Ostermontag abgebrannt werden.

Zuständig ist das Ordnungsamt der Gemeinde Ostrhauderfehn.

Es fallen keine Kosten an.

Bitte nutzen Sie für die Anmeldung des Osterfeuers das Online-Formular.

Bitte beachten Sie die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern im Gebiet der Gemeinde Ostrhauderfehn. Diese finden Sie hier in der Rubrik Dokumente.