Osterfeuer - Anmeldung
Osterfeuer - Anmeldung
nicht angegeben
Leistungsbeschreibung
Das Abbrennen eines Ostefeuers ist anzuzeigen. Die Anzeige des Osterfeuers ist spätestens zwei Wochen vor Karfreitag bei der Gemeinde Ostrhauderfehn vorzunehmen.
Osterfeuer dürfen in der Zeit von Ostersamstag bis Ostermontag abgebrannt werden.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Ordnungsamt der Gemeinde Ostrhauderfehn.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung des Osterfeuers das Online-Formular.
Hinweise / Besonderheiten
Bitte beachten Sie die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern im Gebiet der Gemeinde Ostrhauderfehn. Diese finden Sie hier in der Rubrik Dokumente.