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Personalausweis Änderung wegen Adressänderung


Leistungsbeschreibung

Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden , sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.

Sie können die Änderung der Anschrift im Personalausweis persönlich oder elektronisch vornehmen lassen.

Bei persönlicher Vorsprache:

  • Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
  • Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.

Bei elektronischer Änderung:

  • Sie veranlassen die Änderungen im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.

  • Ihr Personalausweis ist gültig.
  • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

  • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben

Es fallen keine Gebühren an.

Bei einer Anmeldung vor Ort erfolgt die Änderung in der Regel sofort.
Bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung ist mit mehreren Tagen zu rechnen. 

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.