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Bewerbung als Wahlhelferin/als Wahlhelfer


Leistungsbeschreibung

Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ostrhauderfehn, die sich als Wahlhelfer/-innen zur Verfügung stellen möchten, können sich hier über das Onlineformular melden.

Wahlhelfer kann sein, wer im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nehmen das Amt unparteiisch wahr (z. B. dürfen sie auch kein Zeichen tragen, das auf die eigene politische Überzeugung hinweist) und sind zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Zur Vorbereitung auf die Tätigkeit werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ausführlich im Rahmen einer Schulung informiert.

Für die Ausübung des Wahlehrenamtes zahlt die Gemeinde Ostrhauderfehn jedem Mitglied eines Wahlvorstandes ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €.