Ehejubiläum - Besuch und Veröffentlichung
Ehejubiläum - Besuch und Veröffentlichung
Leistungsbeschreibung
Der Bürgermeister gratuliert Ehepaaren zum
- 50-jährigen Ehejubiläum (Goldene Hochzeit)
- 60-jährigen Ehejubiläum (Diamantene Hochzeit)
- 65-jährigen Ehejubiläum (Eiserne Hochzeit)
- 70-jährigen Ehejubiläum (Gnadenhochzeit)
- 75-jährigen Ehejubiläum (Kronjuwelenhochzeit).
Maßgeblich ist das Datum der standesamtlichen Trauung.
Seitens der Gemeindeverwaltung wird bei den Jubilaren schriftlich angefragt, ob eine Veröffentlichung sowie ein Besuch des Bürgermeisters gewünscht werden.
Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre Antwort hier über das Online-Formular einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Kosten.