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Leistungsbeschreibung

Nutzung von Räumen der Gemeinde Ostrhauderfehn durch Einwohnerinnen und Einwohner.

Das Fehnhaus, das Gulfhaus, die Turn- u. Pausenhalle der Grundschulen und die Räume im Vereins- und Gemeindezentrum dienen als öffentliche Einrichtungen der sozialen und kulturellen Förderung. Für diese Zwecke stehen sie allen Einwohnern*innen zur Verfügung.

Die Benutzung erfolgt grundsätzlich auf Einzelantrag, über den der Verwaltungsausschuss zu beschließen hat.

Bitte wenden Sie sich an die Tourist-Information der Gemeinde Ostrhauderfehn.

Es kann einen Nutzungsgebühr erhoben werden.