Raumnutzung
Raumnutzung
Leistungsbeschreibung
Nutzung von Räumen der Gemeinde Ostrhauderfehn durch Einwohnerinnen und Einwohner.
Das Fehnhaus, das Gulfhaus, die Turn- u. Pausenhalle der Grundschulen und die Räume im Vereins- und Gemeindezentrum dienen als öffentliche Einrichtungen der sozialen und kulturellen Förderung. Für diese Zwecke stehen sie allen Einwohnern*innen zur Verfügung.
Die Benutzung erfolgt grundsätzlich auf Einzelantrag, über den der Verwaltungsausschuss zu beschließen hat.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Tourist-Information der Gemeinde Ostrhauderfehn.
Welche Gebühren fallen an?
Es kann einen Nutzungsgebühr erhoben werden.