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Abwassergebühr Absetzung


Leistungsbeschreibung

Als Abwasser bezeichnet man durch Gebrauch verändertes Wasser. Wassermengen, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zugeleitet werden und nicht durch Gebrauch verändert sind, können auf Antrag von der Abwassermenge abgesetzt werden.

Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Ostrhauderfehn.

Einbau eines Zwischenzählers zum Nachweis von Wassermengen, die nicht in die öffentliche Kanalisation gelangen, gemäß § 14 Absatz 5 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung.

Eine Absetzung erfolgt nur bei durch den Abwasserverband Overledingen abgenommenem Zwischenzähler und nach Entrichtung der zu leistenden Verwaltungsgebühr nach aktueller Verwaltungskostensatzung.

Die Meldung der abzusetzenden Abwassermengen ist gebührenfrei.

Die Ablesung des Zwischenzählers nehmen Sie zeitgleich mit der Ablesung des Hauptzählers vor. Den Zählerstand geben Sie umgehend beim Steueramt der Gemeinde Ostrhauderfehn, spätestens jedoch bis zum 28.02. des Folgejahres an. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Wird in einem Jahr kein oder verspätet ein Antrag auf Absetzung abgegeben, kann bei einem Antrag im Folgejahr nicht die volle Menge bis zum zuletzt fristgerechten gemeldeten Zählerstand abgesetzt werden. Es erfolgt dann lediglich eine anteilmäßige Berechnung. Abgesetzt werden nur volle Kubikmeter.